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BGH, 10.10.1977 - VIII ZB 44/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag der Klägerin auf Zulassung der Zwangsvollstreckung in der BRD und die Anordnung der Erteilung der Vollstreckungsklausel nach dem Europäischen Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und ...
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 14.10.1976 - 29/76
LTU / Eurocontrol
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - VIII ZB 44/75
In seinem Urteil vom 14. Oktober 1976 - Rechtssache 29/76 - (NJW 1977, 489) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften auf eine Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Verfahren, das ebenfalls die Vollstreckung eines zugunsten der Antragstellerin in Belgien wegen ihrer Gebühren erwirkten Urteils betraf, für Recht erkannt:.Eine solche konnte hier aber nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Oktober 1976 (a.a.O.) nicht nach dem Europäischen Übereinkommen, sondern nur nach dem deutschbelgischen Abkommen angeordnet werden, wie der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Juli 1977 (Rechtssachen 9 und 10/77) bestätigt hat.
- BGH, 26.11.1975 - VIII ZB 26/75
Zustellung und Vollstreckung eines belgischen Urteils
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - VIII ZB 44/75
Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 26. Oktober 1975 - VIII ZB 26/75 = BGHZ 65, 291 im Zusammenhang mit der Prüfung der Anwendbarkeit des Europäischen Übereinkommens, aber nicht auf dieses beschränkt, ausgesprochen.Abkommen zu beachten (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1975 a.a.O.).
- BGH, 16.05.1977 - VIII ZR 225/75
Lieferung einer Trockenaufbereitungsanlage und Trockenpressanlage aus Belgien - …
Auszug aus BGH, 10.10.1977 - VIII ZB 44/75
Angesichts der klaren Entscheidung in einem Parallelfalle bestand für den Senat kein Anlaß zu einer neuerlichen Vorlage der gleichen Frage zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof, weil er sich an die Auslegung des Gerichtshofs, die dieser Art. 1 EGÜbk gegeben hat, hält (vgl. Senatsurteil vom 16. Mai 1977 - VIII ZR 225/75 = WM 1977, 826).